Trittschallschutz in der Mietwohnung: Was Mieter rechtlich verlangen können und was gegen den Lärm von oben wirklich hilft
Der BGH hat 2010 klargestellt: Mieter dürfen nur den Trittschallschutz erwarten, der bei Bau des Hauses als DIN-Norm galt. Was das für Altbau, 80er-Jahre-Bau und Neubau bedeutet, welche Mietminderungen deutsche Gerichte tatsächlich zugesprochen haben (zwischen 0 und 20 Prozent), warum ein Teppichboden bis zu 30 Dezibel bringt und ein Vinylboden manchmal nur zwei, und was die Fraunhofer-Messung ergeben hat, die niemand kaufte.